Mit einem Pflegegrad oder einer entsprechenden Verordnung erfolgt die Abrechnung direkt durch uns mit Ihrer Pflegekasse.
Ab Pflegegrad 1 hat jeder Pflegebedürftige einen Anspruch auf 131,- Euro Entlastungsbetrag. Diesen Betrag können Sie nur als Dienstleistung, zum Beispiel in Form einer Alltagsunterstützung wie wir es anbieten, verwenden. Eine Barauszahlung des Betrages ist nicht möglich.
Ab Pflegegrad 2 verfügen Pflegebedürftige zusätzlich über 3.539,- Euro Entlastungsbudget.
Weiterhin können mögliche Pflegesachleistungen für unseren Bereich verwendet werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, unsere Leistungen ohne Pflegegrad kostenlos zu beanspruchen. Mit einer verordneten Haushaltshilfe nach § 38 SGB V können wir unsere Leistung ebenfalls über Ihre Krankenkasse für Sie abrechnen.
Falls Sie keine Beträge zur Verfügung haben oder Mehrleistungen wünschen, können wir auch gerne privat über Sie abrechnen.
Weiße Elfen Baar gGmbH
Scheckenweg 10
78594 Gunningen
07424/9804210
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag: 09:00-12:00 und 14:00 – 17:00
Termine nach Vereinbarung
Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI – die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse.