Weiße Elfen Baar

Wie wird abgerechnet bei den Weiße Elfen Baar?

Mit einem Pflegegrad oder einer entsprechenden Verordnung erfolgt die Abrechnung direkt durch uns mit Ihrer Pflegekasse.

Ab Pflegegrad 1 hat jeder Pflegebedürftige einen Anspruch auf 131,- Euro Entlastungsbetrag. Diesen Betrag können Sie nur als Dienstleistung, zum Beispiel in Form einer Alltagsunterstützung wie wir es anbieten, verwenden. Eine Barauszahlung des Betrages ist nicht möglich.

Ab Pflegegrad 2 verfügen Pflegebedürftige zusätzlich über 3.539,- Euro Entlastungsbudget.

Weiterhin können mögliche Pflegesachleistungen für unseren Bereich verwendet werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, unsere Leistungen ohne Pflegegrad kostenlos zu beanspruchen. Mit einer verordneten Haushaltshilfe nach § 38 SGB V können wir unsere Leistung ebenfalls über Ihre Krankenkasse für Sie abrechnen.

Falls Sie keine Beträge zur Verfügung haben oder Mehrleistungen wünschen, können wir auch gerne privat über Sie abrechnen.